Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesinitiative LZV.nrw ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.lzv.nrw.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

teilweise vereinbar.

Diese Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Eingebundene Dokumente, wie etwa pdf-Dokumente, liegen nicht durchgängig in barrierefreier Form vor.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10.10.2022 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte schreiben Sie dazu an carmen.sonntag@hbz-nrw.de.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.lzv.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter:

www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.